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Nicaragua: Prozessbeginn gegen 46 politische Gefangene wegen "Vaterlandsverrat"

Regierungsgegner protestieren in Managua auf der Straße. Aus Angst, erkannt zu werden, haben sie sich vermummt. Foto (2018): Adveniat/Klaus Ehringfeld

Regierungsgegner protestieren in Managua auf der Straße. Aus Angst, erkannt zu werden, haben sie sich vermummt. Foto (2018): Adveniat/Klaus Ehringfeld

Wenige Monate nach den umstrittenen Präsidentschaftswahlen hat Nicaraguas Justiz mit Gerichtsverhandlungen gegen inhaftierte Oppositionspolitikerinnen und -politiker sowie Regierungsgegner begonnen. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Februar 2022 mitteilte, hätten die Angeklagten gegen die Verfassung verstoßen und würden wegen "Untergrabung der nationalen Integrität" vor Gericht gestellt. Das berichtet die Nachrichtenagentur AP. Seit der Verhaftungswelle im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen im November 2021 werden 46 Oppositionelle, darunter sieben Präsidentschaftskandidaten, im Gefängnis oder Hausarrest festgehalten. 

Die Gegner von Staatschef Daniel Ortega hätten ausländische Finanzmittel erhalten, um gegen die Souveränität des Landes zu handeln sowie Geld- und Vermögenswäsche zu begehen, so die Anklage. Wichtigste Rechtsgrundlage der Prozesse ist Gesetz Nr. 1055 zur "Verteidigung der Rechte des Volkes auf Unabhängigkeit, Souveränität und Selbstbestimmung für Frieden". Kritiker bezeichnen die Norm, die aus nur einem Artikel besteht, als "Guillotine-Gesetz", weil jede Opposition zur Regierung als "Vaterlandsverrat" bewertet werden kann.

Die Gefangenen seien teilweise in völkerrechtswidriger Isolationshaft gehalten sowie ständigen Verhören und ausgesetzt worden, berichtet die Nachrichtenagentur EFE. Auch hätten sie nicht ausreichend Nahrung erhalten. In einem ersten Urteil wurden die Angeklagten Yader Parajón und Yaser Vado für schuldig befunden, teilte das unabhängige nicaraguanische Zentrum für Menschenrechte (Cenidh) am Dienstag, 1. Februar 2022 auf seinem Twitter-Account mit. Die beiden jungen Männer, die an den Antiregierungsprotesten 2018 teilgenommen hatten, seien in nur einem Prozesstag verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe bisher keine Einzelheiten zu Urteil und Strafmaß bekanntgegeben. (bb)

Gesetz Nr. 1055:
http://legislacion.asamblea.gob.ni/SILEG/

bb (AP, EFE, Cenidh)

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