Nicaragua: Kritik an Gesetz gegen ausländische NGOs
In Nicaragua liegt derzeit ein Gesetzentwurf zur Entscheidung im Parlament, das die Arbeit ausländisch finanzierter Nichtregierungsorganisationen erheblich erschweren könnte.

In Nicaragua schlagen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die Opposition Alarm. Die sandinistische Regierung von Präsident Daniel Ortega plane ein Gesetz, mit dem NGOs und Verbände mit Finanzierung aus Europa, den USA und anderen Ländern als "Auslandsvertreter" eingestuft werden. Über die neue Norm sollen für zivilgesellschaftliche Organisationen neue Berichtspflichten und Kontrollmechanismen eingeführt werden, berichtet die Nachrichtenagentur EFE.
Gegenüber Journalisten erklärte Pablo Cuevas, Anwalt der regierungskritischen NGO Comisión Permanente de Derechos Humanos (CPDH), die Gesetzesinitiative habe das Ziel der "Verfolgung", informiert EFE. Bereits im Dezember 2018 habe das Parlament neun NGOs den Status einer juristischen Person entzogen mit der Begründung, sie würden die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, so Cuevas. Der Entwurf zu dem Gesetz liegt derzeit in der Nationalversammlung, in der die Regierungspartei über die absolute Mehrheit verfügt.
Anderen Beobachtern zufolge soll das "Gesetz zur Regulierung von Auslandsvertretern" auch verhindern, dass die Opposition Spenden oder Geld für den Wahlkampf 2021 über das Ausland einsammelt. "Das ist ein Instrument, um den Status der juristischen Person zu entziehen, Kandidaturen zu verhindern, mit den NGOs Schluss zu machen, die Privatsphäre zu verletzen", warnt die Oppositionspolitikerin und Schriftstellerin Gioconda Belli.
Die Gesetzesinitiative zielt laut Entwurf darauf ab, "den rechtlichen Rahmen für die Regulierung natürlicher oder juristischer Personen zu schaffen, die auf Interessen und externe Finanzierung reagieren, und diese Finanzierung für Aktivitäten zu nutzen, die zur Einmischung ausländischer Regierungen oder Organisationen in die inneren Angelegenheiten Nicaraguas führen und die Sicherheit des Staates gefährden". (bb)