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Uruguay |

Neuer Vorstoß zur Bestrafung von Diktaturverbrechen

Eine Initiative der regierenden Frente Amplio will den Strafanspruch für Verbrechen des Staatsterrorismus wieder einsetzen. Damit sollen Diktaturverbrechen wieder bestraft werden können, die bis zum Stichtag 1. März 1985 begangen wurden. Über den in dieser Woche präsentierten Vorschlag werden die Abgeordneten nach Angaben der Zeitung „El País“ voraussichtlich in der kommenden Woche entscheiden.

Festgeschrieben würde in den vier Artikeln des Gesetzes auch, dass Staatsverbrechen während der Diktatur (1973-1985) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden. "Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und gewaltsames Verschwindenlassen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verjähren deshalb nicht. Das Projekt trägt dieser grundlegenden Charakteristik Rechnung“, heißt es in dem Vorschlag. Die Initiative will auch verhindern, dass als gewöhnliche Straftaten deklarierte Diktaturverbrechen zum 1. November dieses Jahres verjähren.

Initiative im Frühjahr gescheitert

Im Mai dieses Jahres hatte sich die Abgeordnetenkammer nach 15-stündigen Verhandlungen nicht auf eine Neuinterpretation des Amnestiegesetzes einigen können, das die Verfolgung von Diktaturverbrechen in Uruguay bisher faktisch verhindert. Das 1986 eingeführte Schlusspunktgesetz torpedierte in der Vergangenheit eine juristische Aufklärung von Verbrechen während der Militärdiktatur.

Das Regierungsbündnis Frente Amplio hatte eine Aufhebung der Amnestie vorgeschlagen, nachdem der oberste Gerichtshof in Uruguay das Gesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Auch der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) fordert ein Ende der Straflosigkeit. 1989 und 2009 hatte sich die uruguayische Bevölkerung in einem Referendum allerdings gegen die Annullierung des Schlusspunktgesetzes ausgesprochen. Auch Präsident José Mujica schlug sich bei der Abstimmung im Mai schließlich auf die Seite der Kritiker einer Strafverfolgung.

Ende Juni 2011 hatte der Präsident per Dekret verfügt, dass alle 88 durch das Amnestiegesetz suspendierten Verfahren wieder aufgerollt werden sollen. (bh)

Quelle: Adital

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