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Nicaragua |

Minderjährige unzureichend vor Missbrauch geschützt

Wegen der alarmierend hohen Zahl von Vergewaltigungen an Minderjährigen hat Amnesty International (AI) eine Unterschriftenkampagne begonnen. Der an den Präsidenten Daniel Ortega gerichtete Aufruf fordert die Erstellung und Umsetzung eines Nationalen Plans zur Prävention des sexuellen Missbrauchs von Kindern, den Schutz und die Entschädigung der Opfer, die gerichtliche Verfolgung der Täter und die medizinische und psychosoziale Betreuung der Opfer.

Darüber hinaus wird die Reform des Strafrechts gefordert, damit Abtreibungen bei Schwangerschaften in Folge einer Vergewaltigung nicht länger kriminalisiert werden. Dazu heißt es im Brief: „Frauen dazu zu zwingen, ein Kind auszutragen, das in Folge einer Vergewaltigung gezeugt wurde, verursacht weiteres Leid und Kummer und stellt eine schwere Verletzung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen dar.“ Bis heute haben 45.237 Personen diesen Aufruf unterzeichnet.

Ein Drittel der Vergewaltigungsopfer sind minderjährig

Aus dem aktuellen Bericht von Amnesty International mit dem Titel „Hör auf sie und handele: Stopp den Vergewaltigungen und der sexuellen Gewalt an Mädchen in Nicaragua“ geht hervor, dass Mädchen und Jugendliche in besonderem Maße von sexueller Gewalt betroffen sind. Auf der Grundlage von Polizeidaten zu den Anzeigen wegen Vergewaltigung im Zeitraum von 1998 bis 2008 kommt AI zu dem Schluss, dass mehr als Drittel der Verbrechen (9695) an Personen unter 17 Jahren verübt worden. Die Gesamtzahl registrierter Fälle in diesen zehn Jahren betrug 14.377.

Eines der schwerwiegendsten Probleme im Land sei jedoch, dass diese Delikte nur sehr selten angezeigt werden. Opfer schweigen oft wegen Unwissenheit oder weil sie von ihren Peinigern eingeschüchtert würden. Selbst wenn sie sich zur Anzeige entscheiden, gebe es noch weitere juristische Hürden zu überwinden, die den Zugang der Opfer zu Gerechtigkeit und Entschädigung erschweren. Hierzu gehören der fehlende Schutz während der Untersuchungen und des Prozesses sowie fehlende finanzielle Mittel, den juristischen Weg zu beschreiten und um eine Rehabilitierung zu kämpfen.

Problematisches Abtreibungsrecht

Sollte die Vergewaltigung zudem noch zu einer Schwangerschaft führen, muss das Kind aufgrund des strengen Abtreibungsrechts in Nicaragua ausgetragen werden. Dies könne weiteres Leid für das Opfer bedeuten, so AI. Die Organisation erklärt, dass den Schwangeren in diesen Fällen nicht die erforderliche Hilfe zuteil werde: Diejenigen die sich entscheiden, das Kind auszutragen, erhalten keine Unterstützun, um ihre Ausbildung fortzuführen oder zu ihrem Arbeitsplatz zurückzukehren, während diejenigen, die sich gegen das Kind entscheiden, die Schwangerschaft nur auf illegalem und risikoreichen Weg durchführen lassen können, da in Nicaragua der Schwangerschaftsabbruch immer verboten ist (selbst bei Schwangerschaften in der Folge einer Vergewaltigung). (bh)

Quelle: Adital

 

 

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