Mexiko: UN-Ausschuss untersucht gewaltsames Verschwindenlassen
Erstmals besucht der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) Mexiko, um sich vor Ort ein Bild von der Lage zu machen. In Mexiko gelten aktuell 94.000 Menschen als vermisst.
Der Ausschuss der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen (CED) besucht Mexiko. Am Montag, 15. November 2021 begann das internationale Expertengremium seine elftätige Missionsreise durch das mittelamerikanische Land, in dem mindestens 94.000 Menschen als verschwunden gemeldet sind, berichtet die mexikanische Tageszeitung "El Universal". Es ist das erste Mal, dass der CED in Mexiko vor Ort ist und die Einhaltung der UN-Konvention zum Schutz aller Menschen vor gewaltsamem Verschwindenlassen überprüft.
Der Ausschuss trifft sich mit Bundesbehörden und Institutionen von zwölf Bundesstaaten, informiert eine UN-Pressemitteilung. Seit 2013 habe der CED auf eine Einladung in das 129-Millionen-Einwohnerland gewartet, erläutert Delegationsleiterin Carmen Rosa Villa. Auf dem Programm stehen Treffen mit Opfern, Vertretern der Zivilgesellschaft, der Nationalen Menschenrechtskommission und internationalen Organisationen. Auch werde die Delegation an Exhumierungen teilnehmen sowie Gefängnisse besuchen, um die mexikanischen Registrierungssysteme zur Erfassung verschwundener Personen zu überprüfen.
UN-Konvention gegen Verschwindenlassen
Die meisten Menschen sind in Mexiko im "schmutzigen Krieg" (1965-1990) verschwunden, als der autoritär regierte Staat linke Guerillas, Studenten und Oppositionelle bekämpfte. Darüber hinaus stieg die Zahl der Verschwundenen ab 2006 mit dem Beginn des "Drogenkriegs" gegen das organisierte Verbrechen, so Alejandro Encinas, Menschenrechtsbeauftragter der mexikanischen Bundesregierung.
Laut UN ist gewaltsames Verschwindenlassen definiert als "Festnahme, Freiheitsentzug, Entführung oder Freiheitsberaubung durch Staatsbedienstete oder durch Personen oder Gruppen, die mit Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates handeln, gefolgt von der Weigerung, diese Freiheitsberaubung anzuerkennen, oder der Verschleierung des Schicksals oder des Verbleibs der verschwundenen Person, wodurch sie dem Schutz des Gesetzes entzogen wird". Die UN-Konvention zum Schutz aller Menschen vor gewaltsamem Verschwindenlassen von 2006 verpflichtet die Vertragsstaaten, die Tat unter Strafe zu stellen und diese zu verhindern. Alle lateinamerikanischen Länder, außer Nicaragua und El Salvador, habe die Konvention unterzeichnet. (bb)