Klage gegen Daimler in den USA abgewiesen
Das deutsche Automobil-Unternehmen Daimler muss sich im US-Bundesstaat Kalifornien nicht wegen angeblicher Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983) veranworten. Damit kippte der Supreme Court am 14. Januar das Urteil eines Bundesberufungsgerichtes aus dem Jahr 2011, das eine Klage noch zugelassen hatte.
Hintergrund des Rechsstreits ist der Vorwurf von 22 ehemaligen Arbeitern sowie von deren Angehörigen, die während der Diktatur für das Unternehmen Mercedes gearbeitet hatten. Sie werfen der Unternehmensleitung vor, nichts gegen willkürliche Festnahmen, Folter und Übergriffe der Polizei unternommen zu haben. Zudem soll die Werksleitung in Argentinien mit der Junta kooperiert haben. Ein Teil der Arbeiter verschwand und wurde nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen von der Militärjunta hingerichtet. Die argentinische Journalistin Gaby Weber hatte mit ihren Ermittlungen den Fall vor einigen Jahren ins Rollen gebracht. Nach ihren Recherchen wurden mindestens 17 Betriebsaktivisten an den argentinischen Inlands-Geheimdienst ausgeliefert. Dies kam in der damaligen Zeit einem Todesurteil gleich.
Die Abweisung der Klage begründete der Supreme Court mit dem Hinweis, dass die US-Justiz nicht für die Klage zuständig sei. (TK)