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Uruguay |

Keine Verjährung von Diktatur-Verbrechen mehr?

Die Abgeordnetenkammer des Kongresses von Uruguay hat sich am Mittwoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, das sogenannte „Verjährungsgesetz“ aus dem Jahr 1986 für ungültig zu erklären. Dieses verhindert seit fast einem Vierteljahrhundert, dass Militärs und Polizisten bestraft werden können, die während der Zeit der uruguayischen Militärdiktatur (1973 bis 1985) Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Auf den Weg gebracht hat die Initiative das Uruguays Regierung tragende linke Parteienbündnis „Frente Amplio“ („Breite Front“). Von 80 im Parlament in Montevideo anwesenden Abgeordneten stimmten 50 dem von den Opfern der Diktatur seit langem ersehnten Gesetzesprojekt zu - alle Vertreter der „Frente Amplio“.

Zeitlich trifft das Ganze mit einem anstehenden Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (spanische Abkürzung: CIDH) zusammen. Hierbei geht es um die Entführung und Ermordung der Schwiegertochter des argentinischen Schriftstellers Juan Gelman, María Claudia García Iruretagoyena, im Jahr 1976. Die Frage lautet, ob Uruguay gegen Rechte verstoßen hat, welche in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Hier kommt das Verjährungsgesetz ins Spiel, da es Ermittlungen zu dem Verbrechen und den Verantwortlichen verhindert.

Über das Gesetzesprojekt zur Abschaffung der Verjährung muss nun im Senat Uruguays abgestimmt werden, hier ist das Ergebnis allerdings ungewiss. Zwar stellt die Linke 17 Senatoren und es sind 16 Stimmen für eine Mehrheit erforderlich. Doch zwei der die Regierung unterstützenden Senatoren haben sich von dem Gesetzesprojekt distanziert. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass die Frente Amplio an die Parteidisziplin der beiden Unwilligen appellieren könnte. (bs)

Quelle: Adital

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