Juristischer Sieg für Missbrauchsopfer

Je 130.000 Schmerzensgeld muss das Erzbistum Santiago den Missbrauchsopfern zahlen. Foto (Symbolbild): Adveniat/Matthias Hoch
Nach dem einstimmigen Urteil der Berufungskammer vom Mittwoch, 27. März 2019, muss die Kirchenleitung den drei Klägern umgerechnet je 130.000 Euro zahlen. In chilenischen Medien war von einem historischen Urteil die Rede. Das Erzbistum Santiago teilte anschließend mit, man werde nicht gegen die Entscheidung vorgehen. Geklagt hatten Juan Carlos Cruz, Jose Andres Murillo und James Hamilton, die als Wortführer der Opfer im Kampf um Aufklärung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche gelten. Sie waren als Jugendliche von dem inzwischen in den Laienstand versetzten Priester Fernando Karadima missbraucht worden.
Laut den Medienberichten erkannte das Gericht im Verhalten der Kirchenleitung eine Fahrlässigkeit, die den Grad einer strafbaren Vertuschung erreicht habe.
Das Erzbistum Santiago bekundete die Hoffnung, das Urteil werde "dazu beitragen, den Schmerz der Opfer Karadimas zu heilen". Weiter sprach die Mitteilung von einem "wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit und des Vertrauens" in die Kirche.
Erst am Samstag war der 77-jährige Kardinal Ricardo Ezzati von der Leitung des Erzbistums zurückgetreten. Opfer werfen ihm vor, während seiner fast neunjährigen Amtszeit übergriffige Priester geschützt und eine Aufklärung verhindert zu haben. Gegen Ezzati ermittelt die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen. Für das Erzbistum ernannte Papst Franziskus zunächst nur einen Übergangsleiter, den Kapuziner und Bischof Celestino Aos. Er kündigte bei seinem Amtsantritt am Sonntag tiefgreifende Reformen an und rief die Gläubigen zu einer gemeinsamen Aufarbeitung auf.