Guatemala: Rollback am Weltfrauentag
Am Weltfrauentag hat Guatemalas Kongress ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Strafen bei Schwangerschaftsabbruch erhöht sowie gleichgeschlechtliche Ehen und den Aufklärungsunterricht über sexuelle Vielfalt an Schulen verbietet. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, billigte das Parlament in der Hauptstadt Guatemala-Stadt am Dienstag, 8. März 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der von der rechtspopulistischen Partei "Visión con Valores" (VIVA) eingebracht worden war. VIVA-Politiker Armando Castillo zufolge, stelle die Liberalisierung in anderen Ländern eine "Degenerierung des ursprünglichen Familienkonzepts" dar, begründete der Rechtspolitiker das "wichtige Gesetz für die guatemaltekische Gesellschaft".
Das "Gesetz zum Schutz des Lebens und der Familie", für das auch die konservative Regierungspartei von Präsident Alejandro Giammattei stimmte, sieht für eine Frau, "die ihre Abtreibung veranlasst oder einer anderen Person für deren Durchführung zugestimmt hat“, eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren vor. In dem mittelamerikanischen Land ist der Schwangerschaftsabbruch nur bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter erlaubt. Die Höchststrafe für eine heimliche Abtreibung lag bisher bei drei Jahren. Auch die Strafen für Ärzte und diejenigen, die Beratungsleistungen für einen Schwangerschaftsabbruch anbieten, seien angehoben worden, so die Nachrichtenagentur AP.
Das neue Gesetz verbietet zudem die Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über sexuelle Vielfalt. Als gesellschaftliche Norm wird explizit die Heterosexualität als „normal“ festgeschrieben. Das Gesetz ändert darüber hinaus das Bürgerliche Gesetzbuch und stellt klar, dass "gleichgeschlechtliche Ehen ausdrücklich verboten" sind, informiert die Nachrichtenagentur AFP. Aktivistinnen und Aktivisten sowie Oppositionsparteien kritisierten das Gesetz als "Verletzung der Menschenrechte" und als "Rückschlag für die Freiheit". Guatemalas Ombudsmann für Menschenrechte, Jordan Rodas, kündigte an, er werde die Norm vor Gericht anfechten. (bb)