Guatemala: Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Indigenen-Radios
Das nationale Medienrecht in Guatemala benachteiligt indigene Gemeinschaften, hat jüngst der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt. Demnach müssen sie bei der Radiofrequenzvergabe angemessen berücksichtigt werden.
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) hat das Recht auf freie Meinungsäußerung von Maya-Gemeinschaften gegenüber dem guatemaltekischen Staat gestärkt. Der Urteilsspruch im "Fall der indigenen Völker der Maya Kaqchikel von Sumpango und anderen gegen Guatemala" war Ende vergangener Woche veröffentlicht worden, berichtet der guatemaltekische Nachrichtenkanal "Prensa Comunitaria" am Dienstag, 21. Dezember 2021.
Die geltenden Frequenzvergaben für Radiostationen und das nationale Medienrecht diskriminiere die indigenen Gemeinschaften in dem mittelamerikanischen Staat strukturell, stellt das Gericht der "Organisation Amerikanischer Staaten" (OAS) eine "Verletzung der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Gleichheit vor dem Gesetz und auf Teilnahme am kulturellen Leben" fest. Die indigenen Kulturen und Sprachen seien in der guatemaltekischen Medienlandschaft deutlich unterrepräsentiert, fordert das Tribunal mit Sitz in Costa Rica eine Stärkung indigener Stimmen in der 17-Millionen-Einwohnernation.
In Guatemala werden 424 FM-Radiosender unterhalten. 90 Radios senden auf der AM-Frequenz, von denen nur ein Sender von einer indigenen Gemeinschaft betrieben wird. Dem gegenüber steht je nach Zählweise ein indigener Bevölkerungsanteil von 43,6 Prozent bis 65 Prozent. Mit Hinweis auf die mehrheitlich indigene Bevölkerung rufen die CIDH-Richterinnen und -Richter zur einem Ende der Benachteiligung in der Medienlandschaft auf. Durch den fehlenden Zugang zu Radiostationen und der Schließung zweier Radiosender, die ohne Lizenzen betrieben wurden, sei den indigenen Völkern, namentlich den Maya Kaqchikel aus Sumpango, den Achí aus San Miguel Chicaj, den Mam aus Cajolá und den Mam aus Todos Santos Cuchumatán, in der Vergangenheit nachweisbar ein "Nachteil" entstanden. (bb)