Gewerkschaftsrechte: Mangelhaft
Eine am 27. September veröffentlichte Studie der bäuerlichen und indigenen Gewerkschaftsbewegung Guatemalas MSIGG kommt zu dem Ergebnis, dass es in dem zentralamerikanischen Land schwere Mängel bei der Umsetzung des Arbeitsrechts zu beklagen gibt. Die Untersuchung mit dem Titel „Guatemala: die Kosten des Gewerkschaftsrechts“ hat die Umsetzung gewerkschaftlicher Rechte ab Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 1947 bis heute zum Thema. Sie soll einen Überblick über das Verhältnis staatlicher Institutionen zur Gewerkschaftsbewegung geben.
Mit der Studie will die MSICG aufzeigen, weshalb Guatemala bei Kontrollinstanzen der Internationalen Arbeitsorganisation, wie dem Komitee für Gewerkschaftsrechte, in die Kritik geraten ist. Vom weltweiten Gewerkschaftsdachverband CSI wird die Situation der Gewerkschaften in Guatemala als besonders gefährlich eingeschätzt: Nur die Lage in Kolumbien sei noch prekärer, so der Index der CSI.
Kritik an Patronatssystem und Straffreiheit
Die Studie kritisiert außerdem eine Welle der Gewalt gegen Gewerkschafter, von der seit 2007 vor allem Angehörige der Mitgliedsorganisationen der MSICG betroffen seien. Es fehle von Seiten des Staates der Wille, diese Fälle zu untersuchen, so die Untersuchung. Vor allem im Norden des Landes würde im produzierenden Gewerbe ein Patronatssystem bestehen und eine besonders starke anti-gewerkschaftliche Linie vertreten.
Die Entwicklung der Gewerkschaftsbewegung in Guatemala wird in der Untersuchung in vier Zyklen unterteilt und entsprechend untersucht: Sie beginnt mit einer ersten Phase von 1947 bis 1954, die nach Inkrafttreten des Arbeitsrechts ansetzt, analysiert eine zweite Phase von 1955 bis 1986 bis zum Ende des bewaffnete Konflikts im Land, eine dritte Phase von 1987 bis 1996, die als „Friedensprozess“ bezeichnet wird und eine vierte Phase von 19997 bis 2010, die besonders mit der Globalisierung in Verbindung gebracht wird. (bh)
Quelle: Adital