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Deutsche Staatsanwaltschaft sucht Chefs von Panama-Papers-Kanzlei

Mehr als vier Jahre nach Bekanntwerden des Geldwäscheskandals um die „Panama Papers“ hat die deutsche Staatsanwaltschaft zwei internationale Haftbefehle gegen die beiden Gründer der panamaischen Anwaltskanzlei „Mossack Fonseca“ erwirkt.

Panama, Skyline

Skyline von Panama-Stadt. Foto: Adveniat/Achim Pohl

Mehr als vier Jahre nach Bekanntwerden des Geldwäscheskandals um die „Panama Papers“ hat die deutsche Staatsanwaltschaft zwei internationale Haftbefehle gegen die beiden Gründer der panamaischen Anwaltskanzlei „Mossack Fonseca“ erwirkt. Die in Deutschland geborenen Jürgen Mossack und Ramon Fonseca würden wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zur Bildung einer kriminellen Vereinigung gesucht, so Berichte der Süddeutschen Zeitung, NDR und WDR zu Wochenbeginn.

Beide Anwälte befinden sich aller Wahrscheinlichkeit nach in Panama. In den 1980er Jahren gründeten beide eine Anwaltskanzlei, mit der sie Geldwäsche für Kriminelle, korrupte Politiker, Sport-Funktionäre und Steuerhinterzieher in Milliardenhöhe möglich machten. „Mir war der Haftbefehl gegen mich nicht bekannt“, erklärte Ramon Fonseca gegenüber der Tageszeitung“ La Estrella de Panamá“. Die laufenden Untersuchungen seien „ein Angriff der Europäischen Union gegen Panama.“

Die Geschäfte seines Unternehmens, das eigenen Angaben zufolge mittlerweile verkauft wurde, seien in Panama legal. Die Ermittlungen seien „gegen eine Gruppe deutscher Geschäftsleute gerichtet, die Unternehmen ihrer Firma für Steuerangelegenheiten eingesetzt haben, was in Deutschland ein Verbrechen ist, nicht in Panama“, verteidigte der Anwalt das Steuerparadies-Geschäftsmodells. Beide per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln gesuchten Anwälte haben die panamaische Staatsangehörigkeit. Ihre Auslieferung nach Deutschland ist darum praktisch unmöglich, da Panamas Verfassung die Auslieferung ihrer Staatsangehörigen verbietet. (bb)

bb (ndr, tagesschau, laestrella)

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