Brasilien wegen "Sklavenarbeit" verurteilt
Brasilien ist vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Schadensersatzzahlungen an zahlreiche Arbeiter verurteilt worden, die wie Sklaven behandelt worden waren. Das berichteten örtliche Medien am Samstag, 17. Dezember 2016. Das bereits am Donnerstag in Costa Ricas Hauptstadt San José verhängte Urteil sei die erste Verurteilung eines Staates wegen moderner Formen der Sklaverei.
Über Jahre waren demnach Dutzende Landarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen auf einer Farm in Nordbrasilien gefangen gehalten worden, ohne dass die Behörden einschritten. Die Arbeiter wurden Ende der 80er Jahre aus armen Gegenden auf die Farm "Brasil Verde" ("Grünes Brasilien") im nördlichen Bundesland Pará gelockt. Dort wurden ihnen ihre Ausweispapiere abgenommen. An sechs Tagen pro Woche zwangen bewaffnete Aufseher sie dem Urteil zufolge über zwölf Stunden zur Arbeit. Dreimal - 1989, 1993 und 1997 - wurde die Farm von Behörden inspiziert, die die Vergehen dokumentierten, ohne jedoch einzuschreiten. Ein klares Versagen, so das nun gefällte Urteil.
Behördeninspektion blieb folgenlos
Erst nachdem zwei Arbeitern im Jahr 2000 die Flucht gelang, kam der Fall an die Öffentlichkeit. Am 15. März 2000 wurden daraufhin 85 Arbeiter auf der Farm befreit. Allerdings wurden weder die Verantwortlichen bisher vor Gericht zur Rechenschaft gezogen noch erhielten die Arbeiter eine Entschädigung. Der Interamerikanische Gerichtshof sprach nun den während der Inspektion im Jahr 1997 erfassten Arbeitern jeweils 30.000 US-Dollar Entschädigung zu, den im Jahr 2000 bei der Befreiung angetroffenen Arbeitern jeweils 40.000 US-Dollar.
Der Gerichtshof ist eine Institution der 1948 gegründeten Organisation Amerikanischer Staaten (OAS). Im Jahre 1979 wurde er auf der Basis der Amerikanischen Menschenrechtskonvention gegründet. Brasilien ist zwar Gründungsmitglied der OAS, erkennt die Urteil des Gerichtshofes aber nicht automatisch an. Deswegen ist es auch noch fraglich, ob die Sklavenarbeiter dem Urteil gemäß entschädigt werden.
Quelle: KNA