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Bericht über Geschlechtergerechtigkeit veröffentlicht

In acht lateinamerikanischen Ländern geht es wieder ungerechter für Frauen zu. (Symbolfoto) Foto: Adveniat/Käufer
In acht lateinamerikanischen Ländern geht es wieder ungerechter für Frauen zu. (Symbolfoto) Foto: Adveniat/Käufer

Laut eines jüngsten Berichts des Weltwirtschaftsforums (WEF) ist die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern weltweit wieder größer geworden. Nach einem Jahrzehnt des langsamen Fortschritts seit 2006 habe sich die Lücke zwischen den Geschlechtern wieder vergrößert, schreibt der WEF in einem am Donnerstag, den 2. November 2017, in Genf vorgestellten „Global Gender Gap Report“. Der Jahresbericht zur Geschlechterungerechtigkeit untersucht Bildung, Gesundheit, wirtschaftliche Möglichkeiten und politische Teilhabe, informiert der WEF auf seiner Webseite.

Acht Ländern verschlechtern sich

Lateinamerika findet sich im Weltranking auf Platz vier. Hier herrsche eine Geschlechterlücke von durchschnittlich rund 30 Prozent. Bei gleichbleibender Entwicklung in der Gleichstellung in Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und Politik würde es noch 79 Jahre bis zur völligen gleichen Teilhabe dauern, so die WEF-Experten (Vergleich Westeuropa: 61 Jahre, Nordamerika: 168 Jahre). Insgesamt in acht von 24 Ländern zwischen Rio Grande und Feuerland habe sich die Lage der Frauen verschlechtert, etwa in Argentinien wegen sinkender Löhne oder Mexiko wegen schlechteren Arbeitsbedingungen als Männer.

In Mexiko hätten Frauen 70 Prozent weniger Chancen einen guten Job zu finden als Männer oder gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung zu erhalten. Spitze in Lateinamerika bei der Schließung der Ungleichheit ist zum sechsten Mal in Folge Nicaragua, das weltweit auf Platz sechs in der Gleichberechtigung von Frau und Mann rangiert. Auf Platz zwei in der Region folgt Bolivien (Platz 17 weltweit) aufgrund gestiegener Löhne für Frauen. Wege für mehr Gleichberechtigung etwa in der Politik sind Quotenregelungen bei der Aufstellung von Parteilisten für Wahlen, wie sie in Bolivien gelten. Das Wahlrecht schreibt einen Mindestanteil weiblicher Kandidatinnen von 40 Prozent vor. (bb)

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