Behörden in Mexiko verbieten NGOs Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften
Mexikos Nationales Institut für Migration (INM) hat Nichtregierungsorganisationen und religiösen Organisationen den Zutritt zu Flüchtlingsunterkünften verboten. Nach einem Erlass am Dienstag dürfen Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzten, Einrichtungen für Migranten vorübergehend nicht mehr betreten, berichtet die Tageszeitung „Reforma“. Als Grund gab die mexikanische Einwanderungsbehörde an, dass die Arbeitsfähigkeit der Einrichtungen durch Mitarbeiter der NGOs nicht weiter behindert werden solle.
„Das ist sehr befremdlich“, kritisiert Salvador Lacruz, Koordinator des Zentrums für Menschrechte „Fray Matías“, gegenüber der spanischen Tageszeitung „El País“ die Entscheidung. Es sei „purer Zynismus“, den Ausschluss der Zivilgesellschaft bei der Hilfe von Migranten durch derartige Gründe rechtzufertigen, so Lacruz, dessen Organisation bereits mehrfach vom Lateinamerika-Hilfswerk „Adveniat“ unterstützt wurde. Nicht nur das Recht auf die Verteidigung der Menschenrechte werde beschnitten, vor allem das Recht der Migranten auf Kontakt mit Außenstehenden und juristische Begleitung werde durch die Maßnahme eingeschränkt.
Angesichts massiver Kritik an der INM-Entscheidung erklärte Mexikos Regierung über den Kurznachrichtendienst Twitter, sie habe von dem Erlass „keine Kenntnis“. Der Ausschluss der NGOs sei „ohne die Autorisierung der übergeordneten Behörden“ erlassen worden, berichtet die Tageszeitung „Milenio“.
In der Vergangenheit hatten Aktivistinnen und Aktivisten regelmäßig die Menschenrechtslage in den zahlreichen Auffanglagern für tausende Migrantinnen und Migranten an Mexikos Grenzen kritisiert. Das UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR hatte die Aufgabe der Zivilgesellschaft in der Bewältigung der Flüchtlingskrise zuletzt als „Schlüsselrolle“ gelobt.