220 Verstöüe gegen "gewerkschaftliche Freiheit"?
In der ersten Jahreshälfte 2010 gab es einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht des argentinischen Gewerkschaftsdachverbands zufolge 220 Verstöße gegen die gewerkschaftliche Freiheit. Gegen nationale Rechtsvorschriften (in Bezug auf das Gesetz 23.551 – Recht auf Vereinigungsfreiheit) sei in acht Fällen verstoßen worden.
Die Verstöße gegen Gewerkschaftsrecht bezögen sich etwa auf die Verhinderung von Gwerkschaftsgründungen, von Delegiertenwahlen oder Gewerkschaftssitzungen. 77 Anzeigen seien gegen Arbeitgeber erstattet worden, die nach Konflikten rechtlich nicht korrekt reagierten hätten. In 85 Fällen seien Gewerkschaften diskriminiert und in 70 Fällen gewerkschaftliche Aktivitäten unterdrückt worden. Gewerkschaftler und Delegierte seien auf unrechtmäßige Weise entlassen und das Recht auf Kollektivverhandlungen und Versammlungsfreiheit eingeschränkt worden.
Bemerkenswert sei, dass bei 65 Prozent der Fälle Arbeiter betroffen waren, die sich in gesetzlich anerkannten Gewerkschaftsorganisationen engagierten. Weniger bekannte oder anerkannte Organisationen, wie zum Beispiel neu gegründete Gewerkschaften, seien nur 35 Prozent in ihrer Arbeit behindert worden. (hl)
Quelle: Adital